Forstliche Betriebsleitung

"Der Waldbesitzer ist verpflichtet, den Wald im Rahmen seiner Zweckbindung nach anerkannten forstlichen Grundsätzen nachhaltig, pfleglich, planmässig und sachkundig sowie unter Beachtung ökologischer Grundsätze zu bewirtschaften, gesund, leistungsfähig und stabil zu erhalten, zu sanieren und vor Schäden zu bewahren.
Diese Verpflichtungen gelten im Rahmen einer nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ordnungsgemäss geführten Wirtschaft."
                           (Sächsisches Waldgesetz, § 16)



Maschinen entsprechen den Anforderungen PEFC-zerifizierter Forstbetriebe!Als Großprivatwaldbesitzer gehören Sie zu denjenigen, für die die Liebe zu Wald und Wild weit mehr als nur ein einfaches Hobby darstellt. Sie werden als Eigentümer Ihren Wald künftig nach Ihren Vorstellungen gestalten und entwickeln. Eine lohnende und schöne, aber zugleich auch verantwortungsvolle und herausfordernde Aufgabe, der Sie sich gestellt haben.
Dabei muss der Forstbetrieb nach den Gesetzen der modernen Betriebswirtschaft rentabel und zielführend bewirtschaftet werden.



Waldbesitzer ohne forstfachliche Ausbildung werden entweder einen sehr kostenintensiven Bewirtschaftungsvertrag mit dem jeweilig zuständigen staatlichen Forstamt abschliessen, stellen selbst einen Forstingenieur ein oder beauftragen ein Ingenieurbüro mit der Forstbetriebsleitung.


Die Firma Höhne-Forst kann Ihnen deshalb folgende Leistungen anbieten:


A.) Forsttechnische Betriebsleitung
Die forsttechnische Betriebsleitung umfaßt Planung, Vorbereitung, Organisation, Leitung und Überwachung sämtlicher Forstbetriebsarbeiten wie z.B.:

1. Aufstellung der jährlichen Wirtschaftspläne (inkl. Landschaftspflege / Naturschutz, Jagd)

2. Anleitung, Koordinierung und Überwachung des Revierdienstes

3. Beratung bei :
        - der Beschaffung der für den Forstbetrieb notwendigen Geräte und Materialien
        - bei der Einstellung von Waldarbeitern
        - bei der Auftragsvergabe an Lohnunternehmer
        - bei der Wirtschafts- und Vermögensverwaltung

4. Abrechnung sämtlicher Forstbetriebsarbeiten    

5. Naturalbuchführung

6. Controlling




B.) Wirtschaftsverwaltung
Die Wirtschaftsverwaltung beinhaltet im wesentlichen folgende Leistungen:

- Verwertung / Vermarktung der Walderzeugnisse (inkl. Vertragsvorbereitung mit Kunden, ggf. Vertragsabschluß)
- Beendigung und Begründung von Arbeitsverhältnissen
- Vergabe von Forstarbeiten
- Beschaffung der für den Forstbetrieb notwendigen Geräte und Materialien



C.) Beförsterung
Die Beförsterung umfaßt den Betriebsvollzug. Dabei sind u.a. folgende Arbeiten enthalten:

- Mitwirkung bei jährlicher Wirtschaftplanung und bei Gestaltung / Abschluß von Arbeits- und Lieferverträgen
- Auszeichnen der Waldbestände
- Vorbereitung, Koordinierung und Überwachung sämtlicher Forstbetriebsarbeiten
- Einweisung der Waldarbeiter, Lohnunternehmer (z.B. Rückeunternehmen), Selbstwerber und aller sonstigen eingesetzten Arbeitskräfte (inkl. Lohndatenerhebung)
- Überwachung der Waldschutzsituation
- Holzsortierung (Überwachung, Kontrolle bzw. Durchführung)
- Holzaufnahme und Listenfertigung
- Holzübergabe und Überwachung der Holzabfuhr
- Mitwirkung bei der Naturalbuchführung



D.) Jagd
Im Bereich der Jagd können wir für Sie u.a. folgendermaßen tätig werden:

- Jagdausführung
- Vorbereitung / Organisation von Gesellschaftsjagden
- Wildvermarktung (inkl. veterinärmedizinischer Untersuchung)
- Bau und Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen
- Fertigung und Vertrieb von transportablen Ansitzen


(Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen der einzelnen Bereiche stellen lediglich eine Auswahl aus den einzelnen Bereichen dar und bilden somit keine abschließende, vollständige Zusammenstellung.)

HÖHNE-FORST erarbeitet mit Ihnen gemeinsam eine auf Ihre Wünsche und auf die Situation Ihres Forstbetriebes exakt und individuell abgestimmte Bewirtschaftungskonzeption.

Bei der Gestaltung von Verträgen hinsichtlich einer fallweisen oder ständigen Betreuung (Bewirtschaftung) sind wir vollkommen flexibel und unterliegen keinerlei Einschränkungen. Ob wir für Sie die komplette Bewirtschaftung übernehmen sollen (voller Leistungsumfang aller Bereiche) oder nur einzelne Bereiche bzw. nur einzelne Leistungen davon - es ist letztendlich Ihre Entscheidung, bei der wir Sie gern beraten und unterstützen.



Beispiel für eine mögliche Leistungskombination, die durch HÖHNE-FORST übernommen werden soll (Grobgliederung)

(UE = Unternehmereinsatz: Wenn keine eigenen Waldarbeiter vorhanden sind, erfolgt die praktische Durchführung mittels Selbstwerber oder Lohnunternehmer. --> Wir übernehmen hierbei die Auswahl des Unternehmens, die Koordinierung, Leistungs- und Qualitätsüberwachung und die Abrechnung des Unternehmereinsatzes.)


Vorbereitung:

- Erstellung der jährlichen Wirtschaftspläne
- Bearbeitung der Förderungsmodalitäten
- Auswahl von Beständen
- Auszeichnungsarbeiten
- Vorkalkulation
- Planung und Auszeichnung des Bestandesaufschlusses
- Bodenvorbereitende Maßnahmen im Rahmen der Waldverjüngung (UE)
 


Durchführung:

- Waldverjüngung (Voranbau, Anbau, Naturverjüngung usw.) (UE)
- Unterbau von ausgewählten Beständen (UE)
- Kulturpflege (UE)
- Jungwuchspflege (UE)
- Jungbestandspflege (evtl. inkl. Wertästung) (UE)
- Durchforstungen (UE)
- Erntenutzungen (UE)
- Kontrolle Forstschutzsituation
- Forstschutzarbeiten (UE)
 


Nacharbeiten:

- Nachkalkulationen
- Holzaufnahme (Vermessung), Holzsortierung
- Holzvermarktung
 



Fallweise Betreuung (Bewirtschaftung)

Wir können Ihnen eine fallweise Betreuung unabhängig Ihrer Forstbetriebsgröße anbieten.

Diese Betreuungsform hat ihren Schwerpunkt hauptsächlich in kleineren Betrieben. Die maximale Betriebsgröße bei der noch eine fallweise Betreuung empfohlen werden kann, differiert in Abhängigkeit zur standörtlichen Ausstattung, der aktuellen Bestockungssituation und den verfolgten Bewirtschaftungszielen.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel anhand der von uns geleisteten Arbeitsstunden bzw. nach Hektarpauschalbeträgen. Selbstverständlich erstellen wir Ihnen vorher ein verbindliches Angebot.



Komplett-Bewirtschaftungsverträge

Sie haben einen größeren Forstbetrieb? Dann empfehlen wir Ihnen, einen kompletten Bewirtschaftungsvertrag abzuschließen. Ihr Vorteil dabei ist es, daß wir stets den Überblick über alle notwendigen forstlichen Maßnahmen in Ihrem Wald besitzen und diese auch zum möglichst optimalen Zeitpunkt durchführen. Darüber hinaus können selbstverständlich weitere Leistungen individuell vereinbart werden (z.B. Erstellung eines aktuellen und modernen Forsteinrichtungswerkes).

Aber auch finanziell würde sich für Sie ab einer bestimmten Betriebsgröße eine standige Bewirtschaftung durch HÖHNE-FORST effektiver gestalten, da die Vergütung nicht mehr nach Stundensätzen sondern über eine vertraglich festgelegte Gesamtsumme erfolgt. Bei diesem Festbetrag, der sich u.a. nach den Bestandesverhältnissen richtet, sind somit alle anfallenden Arbeiten für den Vertragszeitraum abgedeckt (exklusive Waldarbeiter-, Unternehmereinsatz). Die finanzielle Belastung ist für Sie wesentlich überschaubarer und somit gleichzeitig exakter kalkulierbar.